TPD2

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TPD aus gegeben Anlass habe ich mir die Mühe gemacht und sehr viele Politiker angeschrieben

Meine Email hatte folgenden Inhalt

„Ich möchte gern wissen, wie sie zur Tpd2 stehen?

Ich Dampfe seit 4 Jahren fühle mich viel Gesünder. Nun wurde beschlossen nur noch Größen in den Liquids von 10ml herzustellen. Ich finde das ist eine Sauerei der Umwelt gegenüber.

Was kann man dagegen unternehmen?

Ich fühle mich bei der Tpd2 entmündigt, es wird mir vor geschrieben welche Geschmäcker ich Dampfen darf.

Was ist mit unserer Demokratie passiert????
Kann es sein, dass hier die Tabakindustrie und die Pharmaindustrie ihre Finger mit im Spiel hat?

Weniger Raucher und mehr Dampfer weniger Kranke Menschen …..

Herr Held von der SPD setzt sich schon für viele Dampfer ein.

Kann man auch mit Ihnen rechnen?
Wir brauchen mehr Politiker die sich fürs Dampfen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen“

Also Antwort bekam ich unterschiedliche Antworten.
Was mir sehr aufgefallen ist, dass sehr viele Politiker keine Ahnung von der E-Zigarette haben.
Nur frage ich mich, wie kann man über irgendwas abstimmen von dem man kein Wissen besitzt.

 


 

Sehr geehrter Herr Bandmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema E-Zigarette, die ich als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Nürtingen, auch im Namen meiner von Ihnen angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen, gerne beantworte.

Der Umfang der gesundheitlichen Schädigung durch den Konsum von E-Inhalationsprodukten, sogenannten Liquids, ist zurzeit noch nicht abschließend geklärt. Wie in vielen anderen Bereichen auch gibt es beim Thema E-Zigarette verschiedene Studien mit unterschiedlichen Schlussfolgerungen. In meinen Augen besteht insbesondere Klärungsbedarf bei der Frage der Langzeit- bzw. Spätfolgen des Konsums dieser Liquids. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich und vor allem meine Fachkolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss an einer umfassenden Klärung der derzeit noch offenen Fragen interessiert. Die Erkenntnisse, die uns bisher zum Thema E-Zigarette vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorliegen, lassen aber deutlich erkennen, dass sogenanntes Dampfen auch Risiken mit sich bringt, die nicht vernachlässigt werden dürfen und einer weiteren eingehenderen Überprüfung unterzogen werden müssen. Die Frage eines Verbots stellt sich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Letztlich aber muss dem Gesetzgeber auch daran gelegen sein, über entsprechende gesundheitliche Gefahren zu informieren und den Gebrauch wenn möglich einzuschränken, wenn zumindest sehr wahrscheinlich ist, dass der Konsum dieser Produkte zu vermeidbaren und oft chronischen Erkrankungen führt, deren Behandlung dann wieder das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung belastet. Das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie wurde am 28. Januar 2016 im Bundestag beschlossen.
Dabei geht es sicherlich nicht darum, erwachsene Raucher zu gängeln oder sie daran zu hindern, ihre Gesundheit zu ruinieren. Wer als Erwachsener E-Zigaretten konsumieren will, kann das auch weiterhin tun. Dies liegt im Verantwortungsbereich eines jeden einzelnen.

Ein ganz wesentliches Ziel des Gesetzes ist zudem, dass gesundheitlich bedenkliche E-Zigaretten nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen. Daher geht es uns bei diesem Gesetz vor allem auch um einen umfassenden Jugendschutz – denn in diesem Bereich hat der Staat und somit auch der Gesetzgeber eine besondere Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold

Rainer Arnold, MdB
Verteidigungspolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion


 

Sehr geehrter Herr Bandmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihren Ärger über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie im Bereich der E-Zigaretten kann ich nachvollziehen.

Hintergrund für das Gesetz ist, dass die EU-Tabakprodukterichtlinie bis Mai 2016 in nationales Recht gegossen werden muss. Die Verordnung sieht dabei auch Regelungen zur E-Zigarette und Liquids vor, denn bisher gab es für die Herstellung von E-Zigaretten und Liquids, bis auf Selbstverpflichtungen der Hersteller, keine Regelungen. Qualitätsstandards für E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids sind für einen ausgewogenen Verbraucherschutz wichtig. Die E-Zigarette wird im Gesetzesentwurf der Bundesregierung aber überreguliert. Das ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern für einen gesundheitlichen Verbraucherschutz auch kontraproduktiv. Das Gesetz der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass von den Inhaltsstoffen der Liquids kein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehen darf. Diese butterweiche Formulierung ist ein faktisches Verbot der Liquids, denn ein Risiko für die menschliche Gesundheit kann prinzipiell bei keinem Stoff, auch Sauerstoff, gänzlich ausgeschlossen werden. Da bisher kaum ausreichende beziehungsweise gesicherte Studiendaten zu den Konsumrisiken der E-Zigarette vorliegen, lässt sich eine derartige Überregulierung wie im Gesetzesentwurf zum Schutz der Gesundheit von Konsumierenden nicht begründen. Statt den Verbraucherschutz zu stärken, könnten diese Überregulierungen unter Umständen dazu führen, dass erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten die Produkte über andere Kanäle beziehen, die eventuell mit einer geringeren Qualität und gesundheitlichen Schäden einhergehen können.

Die grüne Bundestagsfraktion hätte klare Regelungen befürwortet, die die Qualität der Produkte und Zusammensetzung der Liquids sichern. Auch Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen aus unserer Sicht nicht auf Produktqualität und Produktsicherheit verzichten müssen. Das Bewerben der E-Zigarette und das Anpreisen einer gesundheitsfördernden Wirkung lehnen wir allerdings ab. Insgesamt hätte sich die Grüne Bundestagsfraktion eine andere Lösung gewünscht, denn wir halten ein faktisches Verbot der E-Zigarette für nicht für zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner

Harald Ebner, MdB
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1 | 11011 Berlin


 

Sehr geehrter Herr Bandmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne erläutere ich Ihnen die grüne Position zur E-Zigarette.

Die EU-Tabakprodukterichtlinie musste bis Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung sieht auch Regelungen zur E-Zigarette und Liquids vor, die zu mehr Produktqualität und -sicherung beitragen und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken.

Wir befürworten klare Regelungen, die die Qualität der Produkte und Zusammensetzung der Liquids sichern. Ein Verbot der E-Zigarette halten wir nicht für sinnvoll. Durch den fehlenden Verbrennungsprozess des Tabaks können E-Zigaretten eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette sein und zur Schadensminderung beitragen. Da stimmen wir mit Ihnen überein.

Die Studienlage zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten ist bislang nicht immer eindeutig. Die Bundesregierung muss mehr Gelder in die Forschung investieren, um endlich aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher sachgerecht über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären zu können.

Die grüne Bundestagsfraktion hat am 25. Februar 2016 gegen den Gesetzesentwurf gestimmt.

Mit den besten Grüßen
Britta Schöffel

 


Sehr geehrter Herr Bandmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Mai 2016, auf die ich Ihnen als suchtpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion gerne antworte. Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf die Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union, welche bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen war. Wie Sie richtig feststellen, enthält die Richtlinie auch Vorschriften in Bezug auf elektronische Zigaretten.

Einigen Studien zufolge sind E-Zigaretten zwar weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten. Es darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass viele elektronische Zigaretten ebenfalls Nikotin verdampfen und damit ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen. Da 10 ml Liquid etwa einer Stange herkömmlicher Zigaretten entsprechen – wobei dieser Wert je nach persönlicher Gewohnheit variiert –, erscheint eine die Begrenzung der Größe von Liquid-Behältern auf 10 ml im Sinne des Verbraucherschutzes als sinnvoll.

 

Die Formulierung der Richtlinie, dass in Liquids für E-Zigaretten außer Nikotin nur Stoffe verwendet werden sollen, die mit Sicherheit nicht gesundheitsschädlich sind, halten wir Grüne für eine Überregulierung, da dies faktisch alle Stoffe betrifft. Die Dosis schließlich macht das Gift. Dies haben wir bei Debatten zum Gesetz im Bundestag auch immer wieder deutlich gemacht. Eine solche Überregulierung kann dem Verbraucherschutz sogar schaden, da Konsumenten so möglicherweise in die Illegalität abgedrängt werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, fundierte und unabhängige Forschung als Grundlage für Regulierungen bei E-Zigaretten heranzuziehen.

 

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen


 

Ich denke, es bleibt EUCH überlassen was ihr denkt wp-monalisa icon
Aber ich werde nicht aufhören, die Politiker weiter zu fragen was hier falsch läuft.

In dem Sinne VAPE ON$_35

 

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